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Das Diakonie-Tarif-ABC

Hier sind die wichtigsten Begriffe rund um den Diakonie-Tarif und den Kommissionsweg beschrieben.

Neben Erläuterungen sind hier auch Hinweise auf Rechtsgrundlagen und andere Verweise zu finden.

Diakonie Definition

Arbeitsrechtliche Kommission

Arbeitsrechtliche Kommissionen sind die paritätisch besetzten Gremien mit der Aufgabe, die Diakonie-Tarife zu beraten, zu beschließen und weiterzuentwickeln. Als Abkürzung wird meistens das Kürzel "ARK", seltener auch "AK" verwendet.


Arbeitnehmer und Arbeitgeber 
- siehe Dienstnehmer und Dienstgeber

Die Bezeichnung Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben ihren Ursprung in der Zeit der Industrialisierung und der einhergehenden Konflikte in der Sozialen Frage. Sie dienen heute als eindeutige Bezeichnung im Arbeitsrecht: Arbeitnehmer sind Personen, die aufgrund eines Vertrags mit dem Arbeitgeber zur Arbeit verpflichtet und dessen Weisungen unterworfen sind. Die wichtigsten Pflichten im Arbeitsverhältnis für den Arbeitnehmer sind die Arbeitsleistung und die Treuepflicht. Die Hauptpflichten des Arbeitgebers sind die entsprechende Beschäftigung, die Entlohnung und die Fürsorgepflicht.


Arbeitsrechtsregelung 
– siehe Diakonie-Tarif


Arbeitsvertragsrichtlinien 
– siehe Diakonie-Tarif


attraktiver 

Attraktivität bezeichnet zunächst Anziehungskraft. Attraktivität betrifft „Charakter, Geist, Charisma, soziale Stellung“. Andere Begriffe für „attraktiv“ sind „starken Anreiz bietend“, „verlockend“, „begehrenswert“, „erstrebenswert“. Für uns beinhaltet der Begriff „attraktiver“ vor allem drei Punkte:

1. Attraktiver als Du denkst – das betrifft den Charakter und Dienst der Berufsbilder und Tätigkeiten im Miteinander in der Diakonie.

2. Attraktiver als der Ruf - die Gehälter und Arbeitsbedingungen sind attraktiver als branchenüblich und häufig viel besser im Vergleich zu anderen Berufen

3. Auch morgen attraktiver - attraktiver ist nicht nur eine auf einen Zeitpunkt bezogene Feststellung. Attraktiver beinhaltet die Verpflichtung auch in Zukunft, den Anspruch immer wieder neu zu überprüfen und zu gestalten, als es gemeinhin üblich ist. 


christlich

Christen glauben, dass Jesus Christus als Sohn Gottes auf die Erde kam, um die Menschen zu erlösen. Die Bibel („heilige Schrift“) ist die Grundlage des Glaubens für die  Christen . Die christlichen Konfessionen sind in Deutschland in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland e.V. zusammengeschlossen.

Zur Erläuterung durch die EKD

Zur Arbeitsgemeinschaft christllicher Kirchen


Diakonie

Die Diakonie ist die soziale Arbeit der evangelischen Kirchen. Nah bei den Menschen zu sein, die Hilfe und Unterstützung benötigen, ist für die Diakonie ein zentrales Anliegen. Damit dies gelingt, engagieren sich mehr als eine Million Menschen, zum Beispiel in diakonischen Einrichtungen, in Gremien und Mitgliedsverbänden oder den Kirchengemeinden.

Zur Selbst-Beschreibung der Diakonie auf einen Blick 

Zur Beschreibung durch die EKD


Diakonie-Tarif 
- Arbeitsvertragsrichtlinien; Arbeitsrechtsregelung

Im allgemeinen Sprachgebrauch werden ausgehandelte Ergebnisse von Arbeitsbedingungen als „Tarife“ bezeichnet. Die Diakonie-Tarife werden von den Arbeitsrechtlichen Kommissionen beschlossen. Die häufigste namentliche Bezeichnung der beschlossenen Arbeitsbedingungen ist „Arbeitsvertragsrichtlinien“ (abgekürzt mit AVR). Die Beschlüsse, die Arbeitsrechtliche Kommissionen treffen, heißen formal nach dem Wortlaut der Kirchengesetze „Arbeitsrechtsregelungen“. 


Dienst

Es geht nicht allein um die Arbeit, sondern um das Miteinander der Menschen in allen diakonischen Berufen – wir nennen es seit je her „Dienst“. Den Ursprung hat es im Dienst am Nächsten und an der Nächsten, unmittelbar abgeleitet vom christlichen Gebot der Nächstenliebe.

Dienst bedeutet nach unserem Verständnis den gemeinnützigen Einsatz für Menschen in besonderen Lebenslagen in Unterscheidung zu reinen Gewinnerzielungsabsichten und der Ausschüttung von Unternehmensgewinnen. Der Begriff des Dienstes ist dabei nicht nur den kirchlichen Wohlfahrtseinrichtungen von Diakonie und Caritas vorbehalten, sondern wird auch für alle Leistungen gegenüber Konsumenten im sogenannten Dienstleistungssektor (als Unterscheidung z.B. gegenüber dem Produktionssektor) verwendet. 

Die Worte „Dienst“ und „dienen“ sind miteinander eng sprachlich verwandt. Dienen ist eine Haltung in der Begegnung mit anderen Menschen, die der Hilfe oder Unterstützung bedürfen und bedeutet, dass diese nicht als Empfänger von fremdbestimmten Leistungen gesehen werden, sondern dass das Gegenüber ein Individuum mit eigenen Bedürfnissen, Werten und Maßstäben ist. 


Dienstnehmer und Dienstgeber

Wir verwenden anstelle der Begriffe "Arbeitnehmer" oder "Arbeitgeberin" die Begriffe "Dienstnehmer", "Dienstgeber", da "Dienst" eine umfassendere Bedeutung als Arbeit hat (siehe Erläuterung zu "Dienst"). Der Unterschied zwischen Arbeit und Dienst wird so in der Sprache deutlich.


Dienstgemeinschaft

Gemeint ist das Zusammenwirken von Mitarbeitenden ungeachtet ihrer Profession und hierarchischen Stellung in den Diensten und Einrichtungen der Diakonie. Das Zusammenwirken (Miteinander) orientiert sich an einem gemeinsamen obersten Ziel, nämlich der Konzentration auf den Dienst am Nächsten (Nächstenliebe). 

Dieser Begriff ist mittlerweile aufgrund der Nutzung in anderen Bereichen nicht mehr eindeutig verwendbar. In anderen Zusammenhängen wird er oft als unterdrückend und hierarchisch verwendet. Heute verwendete Synonyme wie „commitment“, „corporate identity“ oder „corporate culture“ sind eher wissenschaftlich geprägte Begriffe. Sie werden aber für alle Organisationen unabhängig von ihrem Ziel oder ihrer Wertschöpfung verwendet.

Für den grundlegenden Begriff der Dienstgemeinschaft gibt es bisher keinen anderen Wortbegriff, der die eigentliche positive Idee in geeigneter Weise beschreibt.

Das Kommissions-Modell ist auf dem Hintergrund des Dienstes ur-demokratisch: Betroffene sollen als Beteiligte selbst für die Regelungen sorgen, die ihr Arbeitsverhältnis betreffen. Diakonie und Kirche geben einen Rahmen, in dem sich die Sozialpartner verantwortlich, demokratisch und thematisch streiten.


Dritter Weg 
- siehe Kommissionsweg


Fachausschuss

Beide Seiten in den Kommissionen bereiten ihre inhaltlichen Vorstellungen und Anträge in vorbereitenden Sitzungen vor. Das Zusammenkommen der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Kommission und weiterer Gäste wird in vielen Arbeitsrechtlichen Kommissionen „Fachausschuss“ genannt. Aufgabe eines Fachausschusses ist es, Anregungen und Vorschläge für Anträge an die Arbeitsrechtliche Kommission“ zu entwickeln und zu beraten und Leitlinien aufzustellen. Die Zusammensetzung und Aufgabenstellung der entsprechenden Gremien sind in den Bestimmungen für die Arbeitsrechtlichen Kommissionen, z.B. in der Ordnung für die ARK DD beschrieben.

 Zur Ordnung der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland


Kirche

Der Begriff Kirche wird in der deutschen Sprache vielfältig verwendet und reicht vom Begriff für das Gebäude, den Gottesdienst über die Gemeinde bis hin zur jeweiligen Organisation bzw. Institution für christliche Glaubensgemeinschaften. In Deutschland gibt es insgesamt 20 Evangelische Landeskirchen. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) ist der Zusammenschluss der Evangelischen Landeskirchen. Einen weiteren Überblick gibt das Glossar unter dem Stichwort „christlich“.

Zur Evangelischen Kirche in Deutschland

Zur Übersicht über die evangelischen Kirchen


kirchengemäßer Tarifvertrag

Neben den zehn Kommissionen, die Diakonie-Tarife beschließen, werden derzeit zwei Diakonie-Tarife als „kirchengemäße Tarifverträge“ verhandelt und beschlossen. Sowohl die Arbeit im Kommissionsweg als auch die „kirchengemäßen Tarifvertäge“ sind durch das Arbeitsrechtsregelungsgrundsätzegesetz der EKD geregelt.


Kommissionsweg

Die Diakonie-Tarife werden in der Diakonie in Kirche und Diakonie bis auf wenige Ausnahmen in Arbeitsrechtlichen Kommissionen beschlossen. Für den Kommissionsweg gelten vier grundsätzliche Bestimmungen: 

1. Partnerschaftliche Festlegung der Arbeitsbedingungen

Die Arbeitsrechtlichen Kommissionen sind paritätisch, das heißt je zur Hälfte mit Dienstnehmer- und mit Dienstgebervertretern besetzt. Verbunden durch die Dienstgemeinschaft haben Dienstgeber sowie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und deren Interessenvertretungen die gemeinsame Verantwortung für die Regelung der Arbeitsbedingungen in den Diakonie-Tarifen. Diese gemeinsame Verantwortung setzt einen partnerschaftlichen Umgang voraus.

2. Konsensprinzip

Der Einsatz von Streik und Aussperrung als Mittel um die eigene Tarifpositionen mit Druck durchsetzen, widerspricht dem diakonischen Selbstverständnis und dem Gebot der Nächstenliebe. Wir setzen auf Konsens statt auf Konfrontation. In den Arbeitsrechtlichen Kommissionen wird über die Weiterentwicklung der Tarife so lange diskutiert, bis ein Ergebnis gefunden ist, dem Dienstgeber- und Dienstnehmervertreter zustimmen können. Konflikte werden in einem neutralen und verbindlichen Schlichtungsverfahren gelöst.

3. Verbindlichkeit 

Die von den Arbeitsrechtlichen Kommissionen beschlossenen Diakonie-Tarife sind für die Dienstgeber verbindlich. Welches Tarifwerke verbindlich angewendet werden muss, regeln die Satzungen der jeweiligen Landesverbände der Diakonie. 

4. Gewährleistung der koalitionsmäßigen Betätigung

Wesentliches Merkmal des Kommissionsweges ist, dass die Diakonie-Tarife von Personen aus der diakonischen Praxis ausgehandelt werden. Gewerkschaften und die Mitarbeiterverbände können sich in den Arbeitsrechtlichen Kommissionen und in den Dienststellen sowie Einrichtungen koalitionsmäßig betätigen.

Diese Grundsätze sind im Arbeitsrechtsregelungsgrundsätzegesetz der EKD (ARGG-EKD) geregelt. Neben den grundsätzlichen Bestimmungen gibt es Vorgaben zum Verfahren der Beschlussfassung, der Zusammensetzung, der Rechtsstellung der Mitglieder der Arbeitsrechtlichen Kommissionen einschließlich des Kündigungsschutzes und des Schlichtungsverfahrens. Die konkreten Regelungen zu den einzelnen Arbeitsrechtlichen Kommissionen finden sich in Kirchengesetzen der jeweiligen Landeskirche (Arbeitsrechtsregelungsgesetze).

Zum Arbeitsrechtsregelungsgrundsätzegesetz der EKD


Median-Einkommen

Das Median-Einkommen beschreibt die Mitte: 50 % verdienen weniger, 50 % verdienen mehr. Die Medianeinkommen werden von der Bundesgentur für Arbeit allgemein zugänglich veröffentlicht.

Zum Statistikbereich der Bundesagentur mit den Median-Einkommen


Mitarbeitende siehe Dienstnehmer


Nächstenliebe

Die Nächstenliebe ist unmittelbar biblische Grundlage: Das Gebot der Nächstenliebe ist eine der christlichen Kernbotschaften und lautet: ‚Du sollst Deinen Nächsten Lieben wie Dich selbst‘ (Buch Levitikus 19,1, und Matthäus 5,43f). Der Nächste ist jeder Mensch ohne eine Beschränkung und umfasst auch die „Feindesliebe“. 

Damit ist die Nächstenliebe die eine gemeinsame Grundlage für das Arbeiten in der Diakonie miteinander und auf Augenhöhe – von Vorständen, Geschäftsführungen, Mitarbeitervertretungen, Führungskräften und haupt- wie ehrenamtlichen Mitarbeitenden einschließlich der Menschen, denen unsere Arbeit gilt.


Parlament - siehe Synode


Protestanten


Der Begriff rührt aus der Zeit der Reformation 1529 und ist heute mit dem Begriff der Evangelischen Christinnen und Christen gleichzusetzen.


Schiedsstelle, Schlichtungsausschuss

Das für die Schlichtung zuständige Gremium wird auch als Schiedsstelle oder Schlichtungsausschuss bezeichnet. Weitere Informationen sind unter dem Punkt Schlichtung enthalten.


Schlichtung

Die allgemeine Definition der Schlichtung lautet: „Eine Schlichtung ist die außergerichtliche Beilegung eines Rechtsstreites durch einen von einer neutralen Instanz vorgeschlagenen Kompromiss, der von den Parteien akzeptiert wird.“ Die Schlichtung ersetzt so immer wieder auch im Bereich der weltlichen Tarifverträge den zum Teil langwierigen Arbeitskampf. Im Bereich des kirchlichen Arbeitsrechts ist die Schlichtung verbindlicher Ersatz für den Arbeitskampf (siehe auch Kommissionsweg).

Wesentliches gemeinsames Merkmal des Kommissionswegs und kirchengemäßer Tarifverträge ist der Ausschluss von Streik und Aussperrung. Das Bundesarbeitsgericht hat in den sogenannten Streikurteilen im Jahr 2012 den kirchengemäßen Weg der Arbeitsrechtssetzung bestätigt. Das Bundesverfassungsgesetz hat im Jahr 2015 eine gegen diese Urteile eingelegte Verfassungsbeschwerde abgewiesen. Das Arbeitsrechtsregelungsgrundsätzegesetz ist daraufhin angepasst worden.  

Zum Streikrechtsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht

Zum ARGG-EKD


Spraydose, auch Sprühdose

Die Spraydose steht für eine plakative und Aufmerksamkeit erzeugende Wirkung. Die Kampagene attraktiver macht Aufmerksamkeit auf den Dienst und das Arbeiten in der Diakonie, die guten Gehälter und Arbeitsbedingungen und vor allem auf den Kommissionsweg, der unter dem Menüpunkt Grundsätzliches beschrieben ist.

So ist die Spraydose das Symbol für die Kampagne. Spray wird beschrieben als eine dynamische Ansammlung von Tropfen. So wird unser Miteinander aufgezeigt: als dynamische Ansammlung von Vielen, die mehr sind als die Summe aller Einzelnen.


Synode

In den Evangelischen Kirche gibt es ein Pendant zum staatlichen Parlament. Entsprechend dem Bundestag und den Landtagen werden die protestantischen Parlamente als Synoden bezeichnet.

Dem Stadt- oder Gemeinderat entsprechen die kirchengemeindlichen Leitungsorgane, die regional unterschiedliche Bezeichnungen tragen (z.B. Presbyterium). Hier sind die Gemeindemitglieder nach demokratischen Prinzipien aktiv und passiv wahlberechtigt. Von hier aus werden die Synodenmitglieder gewählt und berufen.


Im Glossar finden sich einige Definitionen und Begriffe wieder, die für Viele einer Erklärung bedürfen:

Diakonie Definition Arbeitsrechtliche Kommission

Diakonie Definition ARGG

Diakonie Definition ARK

Diakonie Definition Arbeitsrechtsregelung

Diakonie Definition Arbeitsvertragsrichtlinien

Diakonie Definition AVR

Diakonie Definition christlich

Diakonie Definition Dienst

Diakonie Definition Dienstnehmer

Diakonie Definition Dienstgeber

Diakonie Definition evangelisch

Diakonie Definition EKD

Diakonie Definition Fachausschuss

Diakonie Definition Kirche

Diakonie Definition kirchengemäßer Tarifvertrag

Diakonie Definition Kommissionsweg

Diakonie Definition MVG

Diakonie Definition Mitbestimmung

Diakonie Definition Nächstenliebe

Diakonie Definition Protestanten

Diakonie Definition Schiedsstelle

Diakonie Definition Schlichtung

Diakonie Definition Spraydose

Diakonie Definition Synode

Diakonie Definition Tarif