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Seit 1996: Die Pflegeversicherung

Rückblick auf Marktprinzip und Abkehr vom Selbstkostendeckungsprinzip:
Was ist die Herausforderung?
 

Die Herausforderungen für Pflegemindestarbeitsbedingungen liegen in der Entwicklung der letzten 25 Jahre begründet. Die Arbeitsbedingungen für die Pflege sind in Deutschland zweigeteilt: Während in Krankenhäusern häufig Tarife angewendet werden, haben die Arbeitsbedingungen in der Altenpflege unter der Einführung der Pflegeversicherung und des Wettbewerbs in den 1990er Jahren gelitten. Das Ende des Selbstkostendeckungsprinzip hatte einen Personalkostenwettbewerb in der Altenpflege zur Folge.  Damit stieg der Anteil der ‚privaten‘ Altenpflege-Träger, die weit überwiegend keiner Tarifbindung unterliegen, auf inzwischen rund 50 %.


Seit 2009: Die Pflegekommission

Mit der Einführung des Wettbewerbs und Abschaffung des Selbstkostendeckungsprinzips entstand eine hohe Dynamik zulasten der verbindlichen Arbeitsbedingungen. Die Arbeitsbedingungen in der Altenpflege kamen so stark unter Druck, dass Anfang 2009 durch die Überarbeitung des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) die gesetzliche Grundlage für die Pflegekommission geschaffen wurde.

Ziel des Gesetzes ist die Schaffung und Durchsetzung angemessener Mindestarbeitsbedingungen … sowie die Gewährleistung fairer und funktionierender Wettbewerbsbedingungen“ (vgl. § 1 AEntG).

Nach einer Empfehlung der Pflegekommission wurde zum 1. August 2010 erstmalig die Pflegearbeitsbedingungenverordnung vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erlassen. Bis zum 30. April 2022 gilt inzwischen die vierte Pflegearbeitsbedingungenverordnung.


2018
Die Konzertierte Aktion Pflege (KAP)

Fachkräftemangel und ein Lösungsversuch

In der Folge hat die Attraktivität der Pflegeberufe deutlich abgenommen. Durch die zunehmende Zahl älterer pflegebedürftiger Menschen stieg der Bedarf an Pflegemitarbeitenden deutlich stärker als die Zahl der Berufszugänger. Erschwerend kommt hinzu, dass allein die Arbeitszeiten an allen Tagen im Jahr rund um die Uhr eine besondere Belastung für den Beruf sind. Die Quote der Berufsabbrecher ist überdurchschnittlich hoch. 

In der Konzertierten Aktion Pflege haben sich alle Beteiligten versammelt, um Lösungen für die gesamtgesellschaftliche Herausforderung einer zukunftssicheren Pflegeversorgung zu erarbeiten und zu etablieren. 

Die Diakonie einschließlich der Dienstgeber und Dienstnehmerinnen in der ARK DD haben sich engagiert beteiligt.


Winter 2019/2020
Pflegelöhneverbesserungsgesetz

Mehr Wege für die Verbesserung der Pflegearbeitsbedingungen ermöglichen

Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung in der letzten Legislaturperiode vor den Neuwahlen im September 2021 war festgelegt, dass tarifliche Lösungen gefördert und die Tarifbindung gerade in der Altenpflege erhöht werden soll. 

Nach einer intensiven Beratung in der Arbeitsgruppe 5 der Konzertierten Aktion Pflege hat der Gesetzgeber das Pflegelöhneverbesserungsgesetz auf den Weg gebracht, in dem neben der Weiterentwicklung der Pflegekommission auch ein Weg für die Erstreckung von Tarifverträgen für die Altenpflege vorgesehen war. 


Winter 2020/2021
Verhandlungen zum Tarifvertrag für die Altenpflege

Der Vorschlag eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrages für die Altenpflege wurde in Deutschland breit diskutiert. Häufige Argumente pro und contra waren:

  • Der Weg sei nicht verfassungskonform, weil er einen staatlichen Zwang dort vorsehe, wo Koalitionsfreiheit vorgesehen ist. Ein Tarifvertrag dürfe nicht vom Staat übergestülpt werden.
  • Der allgemeinverbindliche Tarifvertrag sei inhaltlich eine Zumutung, weil er nicht genügend die bestehenden verbindlichen Regelungen der Kirchen und anderer Tarifverträge berücksichtige – obwohl dort insgesamt weit bessere Arbeitsbedingungen gelten als in dem nur von einer kleinen Gruppe verhandelten, wenig repräsentativen Tarifvertrags.
  • Der Tarifvertrag sei notwendig, weil ansonsten die Verbesserung der Pflegemindestarbeitsbedingungen zu langsam voranschreiten würde und es keine Alternative dazu gäbe.
  • Wesentliche Verbesserungen der Arbeitsbedingungen bestünden nicht allein in einer hohen bundeseinheitlichen Bezahlung, sondern in besseren Arbeitszeitmodellen, Aus-, Fort- und Weiterbildungen.
  • Außerdem überfordere der Weg diejenigen, die die dadurch steigenden Kosten der Pflege bezahlen müssten: Die Pflegebedürftigen und Angehörigen wegen unzumutbar steigender Eigenanteile, die Pflegekassen sowie die Sozialhilfeträger. Der Weg löse nicht die offenen Fragen der Finanzierung der Kosten der Pflege.

Februar 2021
Das Scheitern der Erstreckung des Tarifvertrages

Das Pflegelöhneverbesserungsgesetz hatte den Arbeitsrechtlichen Kommissionen aufgrund der hohen Verbindlichkeit ihrer wesentlich besseren Arbeitsbedingungen in der Pflege und wegen des Kommissionsweges eine Beteiligung eingeräumt. Ähnlich wie in der Pflegekommission, in der Empfehlungen nur mit zustimmenden Voten der Arbeitsrechtlichen Kommissionen durchgesetzt werden können, war die Zustimmung beider Arbeitsrechtlicher Kommissionen – Caritas und Diakonie – erforderlich. Anders als in der Pflegekommission können die Arbeitsrechtlichen Kommissionen aber nicht unmittelbar die Empfehlung mitgestalten. Mit der Entscheidung der ARK Caritas im Februar 2021, den Tarifvertrag auf dem Weg in die allgemeinverbindliche Erstreckung nicht zu unterstützen, war dieser Weg für alle Seiten beendet – auch die intensiven Diskussionen in der Diakonie einschließlich aller Vermittlungsversuche. 


Sommer 2021
Tarifbindung und Versorgungsvertrag 

In den folgenden Wochen hat die Regierungskoalition ein Gesetz auf den Weg gebracht, in dem das Dilemma zwischen den beiden Seiten – nämlich besserer Mindestlöhne in der Altenpflege und die Begrenzung der Eigenanteile – in einem ersten Schritt angefasst wurde. Wir haben den Gesetzentwurf begrüßt als das, was es ist: Ein erster Schritt, auf den dringend weitere folgen müssen.


Winter 2021/22
5. Pflegekommission

Im Dezember 2021 wurden die Mitglieder der 5. Pflegekommission erstmals für eine Amtszeit von fünf Jahren berufen. Unmittelbar nach der Berufung begannen die Beratungen für die 5. Empfehlung. Nach der Abstimmung über die Empfehlung war der Weg frei für eine neue 5. Verordnung zu den Pflegemindestarbeitsbedingungen mit deutlich gestiegenen Mindestlöhnen und Mindesturlaubsansprüchen.


September 2022
Start der Tarifbindung in der Altenpflege

Zum 1. September haben sich für viele Mitarbeitende in der Altenpflege die Gehälter deutlich erhöht. Neben der Untergrenze des Pflegemindestlohnes bestehen als Voraussetzung für einen Versorgungsvertrag nun drei Möglichkeiten, die Gehälter in der Pflege zu bemessen: Wünschenswert ist die Bindung an eine Arbeitsrechtsregelung oder einen Tarifvertrag. Anstelle dessen sind aber auch eine Anlehnung oder Orientierung am regionalen Niveaus des jeweiligen Bundeslandes möglich. Letzteres wiederum ist ein Mittelwert der Gehälter nach Arbeitsrechtsregelungen und Tarifverträgen.


Winter 2022/2023
Pflege ist attraktivster Ausbildungsberuf

Ein positives Zeichen der Bemühungen ist erreicht: In den Medien von Zeitung bis Tagesschau erscheint die Schlagzeile, wonach Pflege eindeutig attraktiver geworden ist. Der Begriff "attraktiver" ist auch immer eine Verpflichtung, stetig für Verbesserungen einzutreten und zu sorgen. Die Arbeitsbedingungen neben dem Gehalt, gerade Arbeitszeitgestaltung und Arbeitsbelastung bleiben wichtige Umstände, die einer dringenden Verbesserung bedürfen. Daneben droht allein wegen der noch immer nicht auf den Weg gebrachten wirklichen Pflegereform ein Pflegekollaps, wenn Pflegebedürftige und Angehörige nicht entsprechend belastet werden.


Ausblick: Pflegegipfel jetzt!

Diese Überschrift war vor dem update letzter Punkt der Chronik mit folgendem Text:

"Die Dienstgeber in der ARK DD unterstützen deshalb den Aufruf „Pflegegipfel jetzt! − Gemeinsam für eine starke Pflege in Deutschland“ und werden sich auch in der 5. Pflegekommission für eine deutliche Verbesserung der Pflegemindestarbeitsbedingungen einsetzen." Die Pflegekommission hat inzwischen ihre Arbeit aufgenommen. Die Notwendigkeit der Politik, eine echte Pflegereform umzusetzen, bleibt indes heute im Winter 2022/23 bestehen. Wir bleiben engagiert.


Hier sind die wichtigsten Begriffe rund um den Diakonie-Tarif und den Kommissionsweg beschrieben.

Neben Erläuterungen sind hier auch Hinweise auf Rechtsgrundlagen und andere Verweise zu finden.

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