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Streiten erwünscht: Die Idee der Arbeitsrechtlichen Kommission

In einer Arbeitsrechtlichen Kommission, die paritätisch mit Dienstgebern und –nehmern besetzt ist, wird gemeinsam über Rahmenbedingungen wie Arbeitsentgelte, Arbeitszeiten oder Urlaubsansprüche entschieden. Mitarbeitende und Dienstgeber müssen sich partnerschaftlich einigen. Auf Streik und Aussperrung wird zugunsten einer Einigung verzichtet. Gelingt dies nicht, entscheidet ein unabhängiger Schlichtungsausschuss verbindlich. Untersuchungen zeigen, dass über den Dritten Weg bessere Ergebnisse für die Mitarbeitenden erreicht werden als in Tarifverhandlungen. 

Durch die in den Arbeitsrechtlichen Kommissionen gefassten Beschlüsse schaffen wir Sicherheit für faire Arbeitsbedingungen - der Diakonie-Tarif mit verbindlichen Regelungen schaftt so Klarheit und Verläßlichkeit für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Weitere Informationen:

Grundsätzliches zum Kommissionsweg

Arbeitsrechtliche Kommission Württemberg


Der Kommissionsweg

Die Grafik zeigt die wesentlichen Unterschiede zwischen den drei Wegen. Dritter Weg ist ein Synonym für Kommissionsweg.

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Die Arbeitsrechtliche Kommision Württemberg

Die Arbeitsrechtliche Kommission Württemberg

 Die Arbeitsrechtliche Kommission in Württemberg (AK) beschließt die Arbeitsvertragsrichtlinien für die Landeskirche und die Diakonie in Württemberg; sie hat 24 Mitglieder:

·      6 Mitglieder der verfassten Kirche (Dienstgeberseite)

·      6 Mitglieder der verfassten Kirche (Dienstnehmerseite)

·      6 Mitglieder der Diakonie (Dienstnehmerseite) 

·      6 Mitglieder der Diakonie (Dienstgeberseite)

In der Arbeitsrechtlichen Kommission Württemberg gilt das Konsenzprinzip, d. h. Beschlüsse kommen zustande, wenn mindestens 14 Mitglieder der AK einem Antrag zustimmen.

Ein Antrag kann jederzeit in den für die Diakonie zuständigen AVR Arbeitsausschuss verwiesen und dort beraten werden. Seine Aufgabe ist es, komplexe Fragen zur Entscheidung durch die arbeitsrechtliche Kommission vorzubereiten und Kompromissvorschläge in strittigen Fragen auszuarbeiten.

Erhält ein Antrag in der Arbeitsrechtlichen Kommission nach zweimaliger Abstimmung nicht die erforderliche Mehrheit, kann der Schlichtungsausschuss angerufen werden. Dieser entscheidet dann verbindlich über die strittige Frage.

Zur Arbeitsrechtlichen Kommission Württemberg

Zusammensetzung
der ARK Württemberg

Die Grafik zeigt Zusammensetzung und Konstituierung der Arbeitsrechtlichen Kommission Württemberg.


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Der Schlichtungsausschuss schafft Verbindlichkeit - notfalls.

Wenn in der Arbeitsrechtlichen Kommission keine Mehrheit erzielt wird, kann eine Schiedsstelle angerufen werden – diese entscheidet mit der Stimme ihres unabhängigen Vorsitzenden. Die Entscheidung ist für beide Seiten bindend.

Mehr Informationen im "Tarif der Diakonie"


Hier sind die wichtigsten Begriffe rund um den Diakonie-Tarif und den Kommissionsweg beschrieben.

Neben Erläuterungen sind hier auch Hinweise auf Rechtsgrundlagen und andere Verweise zu finden.

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